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Widerruf vor Versand

Der Kunde kann den Vertrag bis zum Versand der bestellten Bienenköniginnen oder Ableger jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften widerrufen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

Widerruf nach Lieferung

Nach Übergabe der Bienen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.

Im Falle eines Widerrufs sind die erhaltenen Tiere unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorgaben zurückzugeben. Die Rückgabe hat so zu erfolgen, dass eine tierschutzgerechte Behandlung der lebenden Tiere gewährleistet werden kann. Details zur konkreten Rückgabeabwicklung werden im Einzelfall abgestimmt.

Wertersatz

Für einen etwaigen Wertverlust der zurückgesendeten Bienenköniginnen oder Ableger ist der Kunde nur insoweit zum Wertersatz verpflichtet, wie der Wertverlust auf einen Umgang mit den Tieren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war und über eine solche Prüfung hinausgeht (§ 357a BGB).

Bei lebenden Bienen kann sich der Zustand naturgemäß bereits kurz nach der Übergabe verändern. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Eingliederung einer Bienenkönigin in ein Volk oder der Versorgung eines Ablegers.

Die bloße Inbetriebnahme bzw. fachgerechte imkerliche Verwendung (insbesondere Einweiseln einer Königin oder Einbringen eines Ablegers in ein Volk) stellt für sich genommen nicht automatisch eine über die Prüfung hinausgehende Nutzung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften dar. Ein Wertersatzanspruch bleibt hiervon unberührt, soweit im Einzelfall eine tatsächliche Verschlechterung oder ein Wertverlust nach den gesetzlichen Maßstäben vorliegt.

Besonderheiten bei lebenden Bienen

Bienenköniginnen und Ableger sind lebende Tiere, deren Zustand maßgeblich von einer sachgerechten imkerlichen Behandlung nach der Übergabe abhängt. Hierzu gehören insbesondere eine zeitnahe und fachgerechte Integration in geeignete Bienenbestände sowie eine ordnungsgemäße Pflege entsprechend imkerlicher Praxis.

Eine unsachgemäße Behandlung oder eine unterlassene sachgerechte Versorgung kann zu Gesundheitsbeeinträchtigungen, Verlusten oder einer Minderung des wirtschaftlichen Wertes führen. Etwaige Ansprüche richten sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorschriften.